Nach dem Genuss von Alkohol sein Auto stehen zu lassen, ist zwar immer zu raten, aber vor Schaden ist man damit nicht zwangsläufig gefeit. Wenn ein Fußgänger unter Alkoholkonsum einen Verkehrsunfall verursacht hat, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Vorlage eines Medizinisch-Psychologischen-Gutachtens einfordern. Dies kann auch passieren, wenn bei alkoholauffälligen Passanten ein recht hoher Promillewert festgestellt wird. Die Behörde kann bei entsprechender Kenntnis die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs infrage stellen – mit einer MPU als Konsequenz. Sollte diese verweigert werden, droht der Entzug des Führerscheins.
Das Gleiche gilt natürlich auch für Fahrradfahrer, die alkoholisiert einen Verkehrsunfall verursachen. In jedem Fall müssen Fahrradfahrer eine MPU absolvieren, wenn Sie mit 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad angetroffen werden. Bei der MPU wird dann untersucht, ob die Gefahr besteht, dass die Person auch mit einem Kraftfahrzeug alkoholisiert am Straßenverkehr teilnimmt.
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