Wenn Sie eine stationäre Therapie wegen einer Alkohol- oder Drogenabhängigkeit machen, müssen Sie diese Maßnahme zunächst beenden. Anschließend müssen Sie noch ein Jahr lang (12 Monate) Ihre Abstinenz mit entsprechenden Nachweisen belegen. In der langen Wartezeit können Sie natürlich schon mit einer MPU Vorbereitung beginnen und sich auf die MPU vorbereiten. Es ist viel leichter sich Schritt für Schritt der MPU zu nähern, als sich kurz vorher unter Zeitdruck mit dem Thema auseinander zu setzen.
Hallo, Herr Schwarz !
Mir ist vor 3 Wochen der Führerschein bei einer Poliz.kontr. abgenommen worden ! Lt. Bluttest 1,57 Promille. Ich bin aber nicht Alkohol/Drogensüchtig ! Ich hatte einfach nur zuviel getrunken… aber nicht vorsätzlich.
Davon ab, hatte ich mir schon seit einiger Zeit überlegt mal in stationäre Behandlung zu gehen, weil doch immer wieder „negative Geister“ 😉 um mich herumschwirren und ich von vielen Kollegen hörte, daß „Stationär“ effektiver wäre als „Temporär“, sprich, wöchentliche Sitzungen bei einem Therapeuten… Deshalb meine Frage…
Gilt die 12 Monatsfrist auch , wenn man eine stationäre Behandlung wegen „BurnOut“ / Depressionen gemacht hat ? Meine Strafe wird wahrscheinlich 6 Monate + MPU etc. bedeuten, aber das ist ja ein großer Unterschied zu dann ggfls. nochmal zusätzlich 12 Monaten bis zum Wiedererlangen d. Fahrerlaubnis warten zu müssen.
Vielen Dank im Voraus f.Ihre Auskunft
LG
Peter Mann