Der folgende Artikel beschäftigt sich mit den Anforderungen der Verwaltungsbehörden, die sich bei einem Führerscheinverlust, auf Grund eines Alkohol- bzw. Betäubungsmittel- oder Medikamentenkonsums (BTM-Delikt), ergeben. Der Text stammt von Rechtsanwalt Dr. Alexander Betz und wurde auf anwalt24.de veröffentlicht.

Hat der Beschuldigte erst einmal das strafrechtliche Verfahren überstanden, so meldet nach Strafverfahren in Betäubungsmittelsachen in schöner Regelmäßigkeit auch noch die Verwaltungsbehörde und möchte dem Delinquenten noch seinen Führerschein streitig machen und das oft auch, wenn der Strafrichter dem Beschuldigten seinen Führerschein belassen hat.

Bitte klicken Sie hier, um den vollständigen Artikel zu lesen!