Im folgenden Artikel werden statistische Zahlen zur Medizinisch-Pschologischen Untersuchung vorgestellt. Der Beitrag wurde von der Bundesanstalt für Straßenwesen veröffentlicht.
94.819 Personen mussten sich im Jahr 2013 im Rahmen einer medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) begutachten lassen. Das waren knapp ein Prozent mehr als im Vorjahr, berichtet die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), die die bundesweite Statistik jährlich fortschreibt. Somit wurde der in den letzten Jahren rückläufige Trend der Begutachtungszahlen nicht fortgeführt.
[…] Das MPU-Gutachten bietet der Straßenverkehrsbehörde die psychologische und medizinische Grundlage für die Entscheidung, ob eine Person die Fahrerlaubnis erhalten oder zurückerhalten kann oder nicht. Wird die Fahrerlaubnis nicht zugesprochen, können Betroffene die Erteilung nach einem festgesetzten Zeitraum erneut beantragen. Bei spezifischen Anlassgruppen ist aufgrund des MPU-Gutachtens auch die Einstufung als „nachschulungsfähig“ möglich, dann kann die Fahrerlaubnis nach der Teilnahme an entsprechenden Kursen wieder erteilt werden.Um alle Zahlen zur Medizinisch-Pschologischen Untersuchung zu lesen, klicken Sie bitte hier!
Hinterlasse einen Kommentar