MPU Verjährung – Geht’s auch ohne MPU?

Bei Verlust der Fahrerlaubnis aufgrund von Drogen oder Alkohol am Steuer, wird häufig eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Viele Betroffene fragen sich, ob es eine MPU Verjährung gibt, also ob man nach einer bestimmten Zeit den Führerschein auch ohne MPU zurückbekommt. So könnte man die MPU umgehen und würde darüber hinaus Kosten für MPU und MPU Vorbereitung sparen.

Alles verjährt nach 10 Jahren – oder doch nicht?

Im deutschen Rechtssystem ist es tatsächlich so, dass Einträge und Informationen in Akten nicht unbegrenzt verwendet werden dürfen. In der Regel verjährt jede Tat nach 10 Jahren und ist dann auch nicht mehr im polizeilichen Führungszeugnis zu finden. Wer also beispielsweise wegen Diebstahls im Jahre 2002 verurteilt wurde, dessen Führungszeugnis sollte im Jahre 2013 keinen Hinweis mehr auf dieses Delikt liefern.

Auch im Straßenverkehrsrecht gelten solche Fristen – die sogenannte Tilgungsfrist. Wer im Jahr 2005 mit mehr als 1,6 Promille im Straßenverkehr erwischt wurde, der bekam sehr wahrscheinlich eine MPU angeordnet. Geht diese Person im Jahre 2016 zur zuständigen Führerscheinstelle, um einen Antrag auf Neuerteilung zu stellen, dann müsste der Eintrag in der Führerscheinakte doch längst verjährt sein. Oder etwa nicht?  Sie wollen Ihren Führerschein wiedererteilt bekommen? Hier finden Sie mehr Informationen dazu.

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MPU Verjährung erst nach 15 Jahren möglich

Tatsächlich ist es etwas komplizierter. Geregelt sind die Tilgungsfristen in § 29 StVG. Hier finden sich in Absatz (1) Fristen von zwei Jahren und sechs Monaten bis hin zu zehn Jahren. In Absatz (5) allerdings wird darauf hingewiesen, dass diese Frist erst dann beginnt, wenn eine Fahrerlaubnis neu ausgestellt wurde oder spätestens fünf Jahre nach dem Entzug / Verzicht.

Das bedeutet: Wer nach einem Entzug der Fahrerlaubnis gar keine MPU macht und somit auch keinen Führerschein erhält, der kann erst 15 Jahre später darauf hoffen, dass alle Einträge aus der Akte verschwunden sind. So könnte man die MPU mit viel Warten tatsächlich umgehen. Die Frage, ob sich das lohnt, ist berechtigt.

EU-Führerschein keine Alternative

Einige versuchen außerdem mit dem EU-Führerschein die MPU zu umgehen. Hiervon kann aber nur dringend abgeraten werden. Es ist nicht sicher, ob dieser Führerschein in Deutschland überhaupt gilt. Außerdem wurden schon viele Betroffene von dubiosen „Führerschein-Vermittlern“ abgezockt. Wer nach einem Fahrerlaubnis-Entzug schnell wieder ins Auto steigen möchte, für den bleibt meist nur der legale Weg der MPU.

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Über den Autor:

Christopher Schwarz ist Verkehrspsychologe und Geschäftsführer bei der DMB Science & Consulting GmbH (ehemals DMB Die MPU Berater GmbH). Seit 2018 ist er als Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP) zertifiziert.

36 Kommentare

  1. Justin Lange 8. September 2021 um 3:34 Uhr - Antworten

    Hallo,
    Ich habe durch Cannabis mein Führerschein verloren und muss zur mpu. Jetzt sind aber bald die Wahlen. Sollte Cannabis entkriminalisiert werden muss ich die mpu dennoch machen?

  2. Herbert 6. September 2021 um 13:52 Uhr - Antworten

    Guten Tag, eine Frage zur MPU.
    Ich bin kein deutscher Staatsbürger (Österreich) und habe ein Fahrverbot in Deutschland wegen Alkohol bekommen. Bin ich verpflichtet eine MPU zu absolvieren?
    Vielen Dank!

  3. Chris 8. August 2021 um 4:00 Uhr - Antworten

    Hallöchen,

    ich habe 2012 meinen Fs wegen Trunkeinheit abgeben müssen 1,61..Jetzt,nach neun Jahren habe ich entschieden,diesen neu zu machen. Habe auch bereits meine Abstienznachweise und bin voll in der Mpu Vorbereitung.
    Da ich es nicht besser wusste, habe ich erst vor ein paar Tagen bei der Fs stelle angerufen und mir den Antrag auf Neuerteilung schicken lassen.
    Jetzt möchte die Fs Stelle diverse Unterlagen und Nachweise wie z.B. Erste Hilfe Bescheinigung, Sehtest, Perso in Kopie etc von mir haben.
    Desweiteren steht auf dem Zettel, dass ich ,durch meine lange Zeit,die ich keinen Fs besaß und eine Theoretische und Praktische Prüfung bei der Fahrschule machen soll.
    Aber es wird hier mit keinem Wort erwähnt, dass ich eine MPU machen muss.
    Bekomme ich diese Info erst nachdem ich wirklich alle Unterlagen abgegeben habe?
    Oder kann es sein das ich völlig Umsonst in eine Mpu Vorbereitung gegangen bin?
    Wenn die mir Fahrschule UND Mpu auferlegen…Ist das dann rechtens?
    Hab nen Kumpel, der hat damals 15 Jahre gewartet und musste keine Fahrschule machen.
    Danke für die HIlfe

  4. Ryan 3. August 2021 um 18:03 Uhr - Antworten

    Hallo Herr Schwarz, ich 1997 den FS verloren wegen Alkohol…es war damals leider ein einmaliger Ausrutscher, die damalige MPU ließ mich damals durchfallen…jetzt 24 Jahre später möchte ich gerne den FS für einen Roller 50ccm machen..ist das möglich?

  5. K.W. 18. Juli 2021 um 15:19 Uhr - Antworten

    Hallo Herr Schwarz,
    ich habe im Juni 1999 eine Sperre von 18 Monaten plus MPU-Auflage wegen Drogen/Straftaten erhalten. Seitdem ist der FS weg. Also mittlerweile 22 Jahre. Jetzt habe ich mich beim Verkehrsamt erkundigt, welche Schritte für eine Neuerteilung notwendig wären. Unter anderem wurde mir gesagt, daß zwar alles verjährt und getilgt ist und es im Zentralregister in Flensburg keine Einträge mehr gibt, ich aber trotzdem noch eine MPU machen müsste. Weil mein Verstoß damals unter Drogeneinfluss zustande gekommen ist und man dann immer eine MPU zu machen hat. Die Sachbearbeiterin der FS-Stelle hat meine Akte extra aus deren Archiv angefordert und aufgrund der Einträge von 1999 diese Aussage getätigt. Ohne vorher ein Führungszeugnis oder sonst was von mir gesehen zu haben. Das kann doch nicht richtig sein, oder täusche ich mich da?

    MfG

  6. Konrad Klonowski 14. Juli 2021 um 18:14 Uhr - Antworten

    Hallo Herr Schwarz,
    Ich habe mit 17 meinen Führerschein machen wollen, da ich auch mit 17, fahren ohne Fahrerlaubnis bekommen haben da ich mit einem Roller gefahren bin und erwischt wurde. Habe ich eine Auflage einer mpu bekommen als ich mich für die Prüfung angemeldet habe, jetzt bin ich 26 Jahre alt und das ist 8,5 Jahre her, meine Frage ist: kann man die mpu jetzt umgehen den die Straftat verjährt ja nach 3 Jahren ?

  7. Max 9. Juni 2021 um 17:02 Uhr - Antworten

    Hallo Herr Schwarz,
    ich habe 2012 angefangen den Führerschein zu machen, musste dann aber wegen Drogendelikten aus dem Jahr 2009 eine MPU machen.
    Diese habe ich nicht leider nicht bestanden und den Führerschein somit nicht bekommen.
    Wenn ich mich jetzt wieder für den Führerschein anmelde, muss ich dann wieder eine MPU machen, obwohl ich noch nie im Besitz einer Fahrerlaubins war?

  8. Herr Franke 29. Mai 2021 um 10:05 Uhr - Antworten

    Guten Tag,
    Danke das Sie sich Zeit nehmen.
    2016 hatte ich einen Unfall mit Fahrerflucht.
    Bluttest ergab 1.6 nanogramm ThC.
    1 monat sperre wegen fahrerflucht.
    Den führerschein habe ich nicht wieder bekommen wegen Anordnung zur MPU?!
    Ich habe kein Schreiben bekommen wo so etwas erwähnt wird.
    Die Frist läuft aber automatisch??
    Oder muss ich einen Antrag stellen damit die 15 jahre Frist beginnt?
    Ich bin bald im besitz eines russischen führerscheins und würde ihn nach der Frist umschreiben lassen.
    In anderen EU ländern könnte ich damit fahren bzw ihn jetzt schon umschreiben?
    Danach kann ich Ihn auf der ganzen welt nutzen einschließlich der gesamten EU außer DE?!
    Wie würde die ganze sache aussehen wenn auf meinem russischen Führerschein stehen würde, dass dieser 2015 oder früher ausgestellt wurde.
    Vielen Dank!

  9. Madd 19. April 2021 um 0:21 Uhr - Antworten

    Hallo,
    Ich habe 2010 eine alkoholosierte fahrt hinter mir wo ich eine mpu machen musste jetzt nach elf jahren haben sie mich erwischt mit 0.7 promille… und wollen jetzt wieder ein medizinisxhes gutachten haben… gibt es da keine verjährungsfrist weil ich elf jahre sauber war und jetzt unter 1promille?

  10. Thorsten St. 9. April 2021 um 13:19 Uhr - Antworten

    Hallo,
    Ich wurde 1x mit 16 und 1x mit 18 Jahren mit Cannabis erwischt. Ausserdem bin ich mit 17 1x mit beim Schwarzfahren mit dem Roller erwischt worden. Seitdem hab ich mir nie wieder was zu Schulden kommen lassen. Hab bisher nie einen Führerschein gebraucht oder besessen aber jetzt bin ich 40 und denke es wird mal Zeit. Kann es sein das ich beim Führerschein Antrag nach so vielen Jahfen noch Probleme bekomme oder denken sie das ich Problemlos loslegen kann.
    Für eine Sntwort wäre ich unheimlich dankbar.
    Grüße
    T.Steinmetz

  11. Daniel 19. März 2021 um 0:36 Uhr - Antworten

    Hallo Herr Schwarz
    Ich habe Ende 2016 meinen Führerschein wegen Alkohol verloren . Im März 2017 bekam ich das Urteil . Kann ich damit rechnen das ich meinen Führerschein ohne MPU im März spätestens April 2022 zurück bekomme ? Und was erwartet mich dann ? Komplett neu machen oder nur einen Teil ?
    Vielen Dank für ihre Mühe

    • Daniel 19. März 2021 um 0:37 Uhr - Antworten

      Nicht 2016 sondern 2006 entschuldigen sie

      • Jörg Hesse 21. August 2021 um 22:52 Uhr - Antworten

        Mein Führerschein verzichtete ich 2018, wegen einem mpu Eintrag von 2005. Dann zahlt doch die Verurteilung von 2005 und ich brauche keine mpu oder?

    • Christopher Schwarz 3. April 2021 um 18:34 Uhr - Antworten

      Hallo Daniel,

      Sie möchten die 15-Jahres-Frist abwarten, um ohne MPU eine neue Fahrerlaubnis zu bekommen? Fragen Sie am besten bei der Fahrerlaubnisbehörde nach, wann Ihre Einträge verjährt sind, dann haben Sie Sicherheit.
      Bedenken Sie außerdem: Sie können einen gestellten Antrag auf Neuerteilung auch jederzeit wieder zurückziehen. Falls Sie dann doch zu früh dran wären, könnten Sie den Antrag zurückziehen und länger warten.

      Viele Grüße,
      C. Schwarz

      • TONI 5. September 2021 um 11:33 Uhr - Antworten

        Hallo Herr Schwarz, ich habe 2006 meinen Führerschein verloren, jetzt sind 15 Jahre um und ich möchte versuchen einen Neuantrag zu stellen.
        Jedoch bin ich in der zwischenzeit erneut straffällig geworden und habe auch dieses Jahr eine Therapie nach Paragraf 35 beendet. Dies steht natürlich in meinem Führungszeugnis, welches ich für den neuantrag benötige, laut der Dame vom Landratsamt.
        Kann man mir trotzdem eine mpu aufs Auge drücken ?

  12. Andre 26. Februar 2021 um 7:21 Uhr - Antworten

    Sehr geehrter Herr Schwarz,

    Ich habe Februar 2010 meinen Führerschein wegen fahren unter btm entzogen bekommen. Im Gerichtlichen Urteil steht das meine sperrfrist am 19.12.2010 endet. Ich habe mittlerweile einen 25er roller, mit dem ich gestern angehalten wurde. Da dies die erste Kontrolle seit dem Entzug war, habe ich mit einem drogen test gerechnet. Allerdings kam es nicht dazu, nach der Ausweis Überprüfung am Auto bekam ich die Papiere (Prüfbescheinigung hatte ich nicht dabei) zurück und konnte weiter fahren. Ich frag mich ob es sein kann das nichts mehr davon in meiner akte steht(hatte gelesen das nach Ablauf der sperrfrist + 10 Jahre die neuerteilung auch ohne mpu und Screenings möglich ist, da ich mir beides finanziell nicht leisten kann, also meine große Hoffnung). Danke für ihre Einschätzung

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre

  13. Kevin 26. Januar 2021 um 13:38 Uhr - Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich hab einen Eintrag von vor 5 Jahren wegen btmg aber hatte zu der Zeit noch keinen Führerschein!
    Jetzt wollte ich mich zum Führerschein anmelden und muss eine mpu nachweisen.
    Meine Frage ist ab wann beginnt diese Frist wo die mpu verjährt?

    Lg

    • Christopher Schwarz 28. Januar 2021 um 14:37 Uhr - Antworten

      Hallo Kevin,

      das dürfte noch eine ganze Weile dauern. Am besten fragst du direkt bei deiner zuständigen Führerscheinstelle nach, die müssten das genauer sagen können.

      Gruß,
      C. Schwarz

      • Ella 24. Juni 2021 um 20:37 Uhr - Antworten

        Hallo Herr Schwarz,

        Ich habe mich weitestgehend auf die MPU vorbereitet, nun habe ich Probleme mit der Abstinenz bekommen und soll noch einmal zusätzlich zum Jahr ein halbes Jahr dranhängen. Inzwischen habe ich erfahren, dass die Tat getilgt ist. Den Antrag auf neuerteilung habe ich allerdings vor dem Tilgungsdatum gestellt und von der Behörde auch Fristverlängerung beantragt. Auf Grund der Probleme habe ich jetzt den Antrag zurück gezogen. Kann ich in dieser Situation auch auf die Tilgung hoffen und muss bei neuer Beantragung nicht mehr von einer MPU ausgehen?

  14. Ron 6. Januar 2021 um 10:41 Uhr - Antworten

    Hallo,

    ich möchte Einsich in meine Führerscheinakte haben, der Sachbearbeiter meint aber dies gehe nur mit einem Antrag auf neuerteilung, hier seine Antwort:

    „wie bereits erläutert, ist die Einsicht in Ihre Fahrerlaubnisakte erst nach Antragstellung auf Neuerteilung möglich. Zum jetzigen Zeitpunkt kann folglich keine Akteneinsicht gewährt werden. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg einen Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) anzufordern“

    Was nun?

    MfG
    Ron

  15. Jens Rölert 5. Juli 2019 um 17:14 Uhr - Antworten

    Hallo, Herr Schwarz. Ich habe eine dringende Frage. Folgender Sachverhalt: 98 Führerscheinentzug, 2004 mit Alkohol ohne Lappen gefahren, ich habe seitdem weder einen neuen Führerschein beantragt noch mir weiteres zuschulden kommen lassen. Dieses Jahr Ende März habe ich eine Wiedererteilung beantragt, somit sind 15 Jahre seit dem letzten Vorfall verstrichen, trotzdem soll ich eine Mpu machen. Ist das so richtig? Ich habe da Zweifel.

    • Christopher Schwarz 8. Juli 2019 um 15:20 Uhr - Antworten

      Hallo Herr Rölert,

      sind seit dem Vorfall 2004 mehr als 15 Jahre vergangen oder hat sich hier womöglich etwas überschnitten? Es könnte sein, dass es erst später im Jahr ein Urteil oder Ähnliches gab und deshalb da erst die Frist zu laufen begonnen hat. Das sollten Sie mit der Führerscheinstelle klären.
      Falls Sie die MPU nicht machen möchten, ziehen Sie in jedem Fall Ihren Antrag zurück und lassen Sie keine Fristen verstreichen. Sonst beginnen unter Umständen die Verjährungsfristen wieder von vorne!!!

      Mehr kann ich ohne weitere Infos und Unterlagen leider nicht sagen.

      Viele Grüße,
      C. Schwarz

  16. Flocke 24. Januar 2019 um 1:10 Uhr - Antworten

    Ich habe mein fs freiwillig abgegeben 2007, wegen Drogen in der Probezeit. Kann man eine neuerteilung beantragen ohne zur Mpu zu müssen. Bitte antworten Sie. Lg

  17. Flocke 9. Januar 2019 um 1:28 Uhr - Antworten

    Hallo. Habe mein Führerschein wegen Drogen 2017 abgegeben.war in der Probezeit. Seitdem nicht mehr auffällig geworden. Bekomme ich meinen Fall einfach so wieder ohne die Mpu zu machen.

    • Christopher Schwarz 20. Januar 2019 um 14:22 Uhr - Antworten

      Hallo,

      wenn Sie Ihren Führerschein wirklich 2017 abgegeben haben (nicht 2007?). dann dürfte der Vorfall noch aktenkundig und eine MPU wahrscheinlich notwendig sein.

      Viele Grüße,
      C. Schwarz

    • Ahmed 13. Januar 2021 um 0:45 Uhr - Antworten

      Sehr geeherter Herr Schwarz. Ich wurde im Jahr 2011 mit 1.6 Promille erwischt und das zum ersten mal und habe ein Jahr Sperrfrist bekommen. Seitem nicht mehr auffällig geworden weil ichbsas Kummer saufen was nichts bringt gelassen habe. Jetzt ist 2021
      Wann ist es verjährt? Lg

      • Christopher Schwarz 28. Januar 2021 um 14:45 Uhr - Antworten

        Hallo Ahmed,

        2021 sind zwar 10 Jahre seit dem Vorfall vergangen, aber noch keine 15 Jahre. Möglicherweise klappt das also noch nicht mit der Verjährung. Frage hierzu doch einmal direkt bei deiner zuständigen Behörde nach oder bei einem Anwalt (Verkehrsrecht).

        Viele Grüße,
        C. Schwarz

  18. Ina H. 7. Januar 2019 um 19:51 Uhr - Antworten

    Hallo. Habe 2006 meinen Führerschein abgeben müssen . Muss ich jetzt immer noch mit einer MPU rechnen.

    • Christopher Schwarz 20. Januar 2019 um 14:23 Uhr - Antworten

      Hallo Ina,

      das erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (an Ihrem Wohnsitz). Am besten rufen Sie dort einmal an oder lassen sich einen Termin geben.
      Falls der Entzug 2006 war, ist die Frist von 15 Jahren auf jeden Fall noch nicht abgelaufen.

      Viel Erfolg,
      C. Schwarz

      • Andre 26. Februar 2021 um 7:20 Uhr - Antworten

        Sehr geehrter Herr Schwarz,

        Ich habe Februar 2010 meinen Führerschein wegen fahren unter btm entzogen bekommen. Im Gerichtlichen Urteil steht das meine sperrfrist am 19.12.2010 endet. Ich habe mittlerweile einen 25er roller, mit dem ich gestern angehalten wurde. Da dies die erste Kontrolle seit dem Entzug war, habe ich mit einem drogen test gerechnet. Allerdings kam es nicht dazu, nach der Ausweis Überprüfung am Auto bekam ich die Papiere (Prüfbescheinigung hatte ich nicht dabei) zurück und konnte weiter fahren. Ich frag mich ob es sein kann das nichts mehr davon in meiner akte steht(hatte gelesen das nach Ablauf der sperrfrist + 10 Jahre die neuerteilung auch ohne mpu und Screenings möglich ist, da ich mir beides finanziell nicht leisten kann, also meine große Hoffnung). Danke für ihre Einschätzung

        Mit freundlichen Grüßen
        Andre

      • Marco 8. April 2021 um 18:38 Uhr - Antworten

        Schönen guten Tag
        Ich bin 2011 ohne FS und betrunken gefahren Ich glaube ich hatte 1.9 Promille heute am 8.4.2021 habe ich mal die fs Stelle angerufen um zu schauen ob ich immer noch eine mpu machen muss
        Die Dame sagte ich soll eine Mail schreiben und zwar um bitte um neuerteilung dies habe ich auch gemacht da ich einfach wissen will ob ich nach 10 Jahren immer noch eine mpu machen muss
        Was denken Sie ist die Antwort

  19. Schmidt, Sebastian 6. Januar 2019 um 23:05 Uhr - Antworten

    Guten Tag,

    Wenn die 15 Jahre rum sind, beantragt man dann den Führerschein einfach bei der Führerscheinstelle und bekommt ihn wieder? Gibt es dafür irgendwelche Auflagen? Oder verfällt dann der „gehabte“ Führerschein und man muss ihn neu machen?

    LG Sebastian

    • Christopher Schwarz 20. Januar 2019 um 14:25 Uhr - Antworten

      Hallo Herr Schmidt,

      nach einem Entzug der Fahrerlaubnis gibt es keinen Führerschein mehr. Die „alte“ Erlaubnis ist erloschen und der Führerschein wird in der Regel vernichtet. Sowohl bei einer Neuerteilung nach 15 Jahren, wie auch nach einer früheren Neuerteilung (z.B. bei bestandener MPU), wird eine komplett neue Fahrerlaubnis erteilt und ein neuer Führerschein ausgestellt (neues Bild etc.)
      Nach Ablauf der 15 Jahre muss allerdings in der Regel der Führerschein auch komplett neu gemacht werden, das heißt mit Fahrstunden, theoretischer und praktischer Prüfung und allem drum und dran.

      Viele Grüße,
      C. Schwarz

  20. Steffi Arndt 22. August 2018 um 17:56 Uhr - Antworten

    Hallo, wenn man eine Sperrfrist hat, die 2019 im März abgelaufen ist, dann kommen noch 5 Jahre Karrenzzeit dazu, hat man die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. Es kann doch nicht rechtens sein, wenn der Antrag abgelehnt wurde, dass die Sperrfrist von 10 Jahren erneut beginnt?! Was hat man für Möglichkeiten? Vielen Dank.

    • Christopher Schwarz 23. August 2018 um 16:45 Uhr - Antworten

      Hallo Frau Arndt,

      Sie meinen wahrscheinlich nicht die „Sperrfrist“, die sich verlängert, sondern die Tilgungsfrist? Das heißt, die Zeit, nach der Vorgänge in Ihrer Akte gelöscht werden.
      Tatsächlich können hier deutlich mehr als 10 Jahre vergehen, weil sich die Frist verlängert, wenn die Behörde neue „Entscheidungen“ trifft. Bestehen Sie z. B. eine MPU nicht und die Behörde entscheidet, dass Sie Ihren Führerschein nicht zurück erhalten, verlängert sich die Frist.
      Man sollte also darauf achten, dass nach negativer oder nicht absolvierter MPU der Antrag auf Neuerteilung zurückgezogen wird (von Ihnen selbst). Sonst entscheidet die Behörde und damit verlängert sich die Frist wieder. Nicht unbedingt sinnvoll, aber rechtens.
      Ich hatte schon Klienten mit Delikten, die mehr als 20 Jahre zurücklagen. Dies lässt sich aber in der Regel vermeiden, wenn Sie Anträge immer rechtzeitig zurückziehen.

      Viele Grüße,
      C. Schwarz

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