Der nächste Beitrag beschäftigt sich mit einem verkehrsrechtlichen Urteil des OLG Bremen zu einem Fall, bei dem es um die Definition einer fahrlässigen Drogenfahrt geht. Der Artikel stammt von anwalt.de.
Das OLG Bremen hat der Rechtsbeschwerde des Beschuldigten stattgegeben und erkannt, dass der Vorwurf der Fahrlässigkeit bei einer Drogenfahrt nicht primär auf den Konsum zu stützen ist, sondern vielmehr auf die Wirkung zur Tatzeit.
[…] Der Betroffene wurde vom AG Bremen wegen fahrlässigem Führens eines Kraftfahrzeuges unter Wirkung des berauschenden Mittels Cannabis verurteilt. Er hatte am 07.06. vor 22 Uhr Cannabis konsumiert und führte am 08.06. gegen 23 Uhr mit einem THC-Gehalt 1,4ng/ml im Blut ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr. Das AG hatte den Vorwurf der Fahrlässigkeit auf den Konsum am Vortag gestützt.Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier!
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