Ab 01.05.2014 gilt das neue Fahreignungsregister (FAER), welches das Verkehrszentralregister (VZR) ablöst.
Die wichtigsten Änderungen in Kürze:
- Weniger Punktekategorien: Statt sieben verschiedenen Punktekategorien (1 bis 7 Punkten) gibt es nun nur noch drei. Verstöße führen – je nach Schweregrad – zu 1, 2 oder 3 Punkten im FAER.
- Keine Tilgungshemmung mehr: Jeder Verstoß verjährt einzeln. Bisher führte ein neuer Verstoß dazu, dass ein älterer weiterhin gespeichert bleibt.
- Führerscheinentzug bei 8 Punkten: Bisher führte ein Punktestand von 18 Punkten zum Entzug der Fahrerlaubnis und zur Anordnung einer MPU. Der Entzug der Fahrerlaubnis findet jetzt bei 8 Punkten statt. Jedoch werden Verstöße auch mit weniger Punkten geahndet (maximal 3 Punkte pro Verstoß).
- Punkte nur noch für Gefährdung im Straßenverkehr: Einige Verstöße, die die Verkehrssicherheit nicht unmittelbar gefährden (z.B. das Fehlen der benötigten Feinstaubplakette) werden nicht mehr mit Punkten geahndet
- Freiwilliger Punkteabbau: Mit weniger als 6 Punkten kann einmal in 5 Jahren 1 Punkt abgebaut werden durch den Besuch des neuen Fahreignungsseminars.
Bisherige Punkte werden folgendermaßen umgewandelt:
1-3 Punkte -> Neu: 1 Punkt
4-5 Punkte -> Neu: 2 Punkte
6-7 Punkte -> Neu: 3 Punkte
8-10 Punkte -> Neu: 4 Punkte
11-13 Punkte -> Neu: 5 Punkte
14-15 Punkte -> Neu: 6 Punkte
16-17 Punkte -> Neu: 7 Punkte
18 oder mehr -> Neu: 8 Punkte (Entziehung der Fahrerlaubnis)
Mehr Informationen zum neuen Fahreignungsregister gibt es auf den Seiten des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
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