Rund um das Thema Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) kommen immer wieder Fragen auf. Viele Verkehrsteilnehmer leben in dem Irrglauben, dass nur bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss die gefürchtete MPU droht. Laut Fahrerlaubnisverordnung (FeV) dürfen nur die Personen ein Fahrzeug führen, welche die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen und nicht erheblich oder mehrfach Verkehrs- oder Strafrechtlich in Erscheinung getreten sind (Link).

Bei Zweifeln an der Fahreignung kann die Fahrerlaubnisbehörde jederzeit ein Gutachten oder aber eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung anfordern. Das betrifft nicht nur aktive Autofahrer, sondern auch Fahrer,  die ihre Fahrerlaubnis neu beantragen, wenn ihnen nach einem Strafurteil die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Auch Fahrradfahrer kann eine MPU treffen, wenn Sie erheblich alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen.

 

Gründe für eine MPU-Anordnung

Zweifel an der Eignung entstehen z.B. bei

  • Alkohol am Steuer
  • Drogen am Steuer
  • Erreichen von acht Punkten beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg
  • Krankheiten wie
    • Gleichgewichtsstörungen
    • Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit
    • Fehlendes oder sehr eingeschränktes Sehvermögen
    • Diabetes
    • Herz- und Gefäßkrankheiten
    • Epilepsie
    • Querschnittslähmung

Die Fahrerlaubnisbehörde kann aber auch in Fällen von wiederholtem Widersetzen der Verkehrsvorschriften, die Eignung anzweifeln. Regelmäße Park- und Halteverstöße in Kombination mit Geschwindigkeitsüberschreitungen können auch schon Anlass zum Zweifeln der Eignung sein. Hier muss im Einzelfall abgewogen werden.

 

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