Illegales Autorennen mit Todesfolge
Das Berliner Landgericht verurteilte zwei Raser aus Berlin wegen Mordes und schaffte somit einen Präzedenzfall.
Die beiden Männer im Alter von 25 und 27 Jahren rasten in der Nacht zum 01. Februar 2016 mit ihren Sportwagen den Kurfürstendamm mit bis zu 160 km/h entlang. 11 rote Ampeln wurden dabei ignoriert. Ein Sportwagen rammte dabei einige Straßenbegrenzungen. In der Tauentzienstraße (einer Verlängerung des K’damms) kam es hinter einer Kreuzung kurz vor dem KaDeWe zu einem tödlichen Unfall.
Ein 69-jähriger Jeepfahrer fuhr über die grüne Ampel und wurde dabei von dem 27-jährigem Raser gerammt. Dabei wurde der Geländewagen mehr als 70 Meter über die Straße geschleudert. Der Jeepfahrer starb noch am Unfallort. Die beiden Raser wurden kaum verletzt.
Lebenslange Haft
In dem bisher einzigartigen Prozess um ein illegales Autorennen sind die beiden Angeklagten wegen Mordes verurteilt und müssen nun lebenslang ins Gefängnis. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, vor dem Bundesgerichtshof kann die Verteidigung noch in Berufung gehen.
Die Angeklagten äußersten sich im Laufe des Prozesses nicht zu den Vorwürfen. Der 27-jährige Raser war bereits mehrfach wegen Verkehrsdelikten aufgefallen, aber nicht mit der erforderlichen Härte bestraft worden. Eine Verkehrspsychologin habe bei ihm „kein echtes Erkennen der eigenen Schuld“ gefunden. Sie beschrieb einen der Männer als „massiv selbstüberschätzend“. Er habe seinen Sportwagen „geliebt“ und damit sein Selbstwertgefühl gesteigert. Der Berliner Staatsanwalt sah den Vorsatz als erfüllt an.
Wenn bei einer Revision vor dem Bundesgerichtshof das Urteil wegen Mordes Bestand hat, werden die Berliner Richter Rechtsgeschichte schreiben. Dieses Urteil ist bisher einmalig. Die Schuldfrage stand zwar während des gesamten Prozesses fest, aber die rechtliche Bewertung der Tat und somit die Höhe der Strafe war sehr umstritten.
Strafen für Raser bislang zu niedrig
Bisher wurden noch keine Raser bei illegalen Autorennen wegen Mordes angeklagt. Vor Gericht mussten sich diese Raser wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten und bekamen somit deutlich geringere Strafen. Die Berliner Staatsanwaltschaft argumentiere in dem aktuellen Fall aber, dass die beiden Raser zwar niemanden vorsätzlich töten wollten, aber die möglichen – tödlichen – Folgen in Kauf genommen haben. Die Aussage der Staatsanwaltschaft beruft sich auf den Einsatz gemeingefährlicher Mittel. So haben die beiden Raser aus niedrigen Beweggründen gehandelt, um so ein illegales Autorennen zu gewinnen.
Die Anwälte der beiden Raser plädierten auf fahrlässige Tötung für den einen Fahrer und für den zweiten Fahrer auf Gefährdung des Straßenverkehrs. Die Anwälte betonten „das die Gesetzeslage unzulässig ausgeweitet und verschärft würde“. Eine Reihe von Bundesländern sprechen sich aber genau für eine Verschärfung aus. So wurde im September letzten Jahres eine entsprechende Initiative auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass illegale Autorennen zukünftig als Straftatbestand und nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. 400 Euro Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot – das droht den Fahrern von illegalen Autorennen bisher.
Nach dem Entwurf müssen Raser mit bis zu zwei Jahren Gefängnis und Führerscheinentzug rechnen. Bis zu fünf Jahren Haft muss gerechnet werden, wenn Unbeteiligte in Gefahr gebracht werden. Hierzu auch unser Beitrag zu illegalen Autorennen.
Hinterlasse einen Kommentar