Das Bundesverwaltungsgericht hat jüngst akzeptiert, dass der Führerschein nach einer Drogenfahrt mit 1,3 ng/ml THC im Blut entzogen werden kann. Somit wurde ein Urteil von höchstrichterlicher Stelle gefällt.

In einem Spiegel-Artikel heißt es dazu:

Das Urteil schafft eine höchstrichterliche Grundlage, auf der Behörden Fahrern den Führerschein abnehmen können. Die Fahruntauglichkeit wird ab dem Grenzwert von einem Nanogramm pro Milliliter THC im Blut unterstellt.

Lest mehr im Artikel auf Spiegel-Online.

Bisher wurde es von einigen Führerscheinstellen bereits so gehandhabt, dass bei einer Autofahrt mit einem THC-Wert von 1,0 ng/ml im Blut eine MPU angeordnet wurde. Einige Führerscheinstellen waren noch vorsichtig und ordneten erst ab 2,0 ng/ml eine MPU an. Da das Bundesverwaltungsgericht nun zumindest die Grenze von 1,3 ng/ml akzeptiert hat, ist davon auszugehen, dass in Zukunft eine Drogenfahrt ab 1,0 ng/ml THC im Blut in einer MPU Anordnung resultieren wird.

Der Hintergrund ist, dass jeder Autofahrer eine Beeinträchtigung durch THC-Konsum vor Fahrtantritt ausschließen muss. THC-Konsum und Autofahren müssen getrennt werden. Da ab 1,0 ng/ml THC im Blut aber schon eine Beeinträchtigung möglich ist, darf man sich mit dieser Menge THC im Blut nicht hinters Steuer setzen. Wer dies doch tut, zeigt, dass er (oder sie) THC-Konsum und Autofahren nicht sicher trennen kann.